Änderung der Hausordnung.
Beschlossen am 15. März 2022 auf Antrag der Gesamtschülervertretung.

Klare Regeln für digitale Geräte.
Die Schulkonferenz hat den Abschnitt 1.13 der Hausordnung geändert. Im Mittelpunkt stehen Mobilfunkgeräte, elektronische Kommunikationsgeräte, Audio-Player und Zubehör.
Was für den Aufenthalt im Schulgebäude beschlossen wurde.
Geräte sind auszuschalten oder in den Flugmodus zu versetzen. Handys und Kopfhörer werden nicht sichtbar aufbewahrt.
Eine Nutzung ist nur im Ausnahmefall, nach Aufforderung durch die Lehrkraft und ausschließlich zweckgebunden gestattet.
Lehrkräfte können die betreffenden Geräte vorübergehend einziehen.
Die Regelung im Wortlaut.
Um Störungen im Unterrichtsablauf zu vermeiden, sind Mobilfunkgeräte (Handy) und andere elektronische Kommunikationsgeräte sowie Audio-Player und Zubehör während des Aufenthaltes in den Schulgebäuden grundsätzlich auszuschalten oder in den Flugmodus zu versetzen. Handys und Kopfhörer müssen nicht sichtbar aufbewahrt werden.
Im Ausnahmefall ist die Verwendung des Handys im Unterricht und nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft sowie ausschließlich zweckgebunden gestattet.
Bei Verstößen können diese Geräte vorübergehend durch Lehrkräfte eingezogen werden.
Die vollständige Hausordnung nachlesen.
Für den verbindlichen Gesamtzusammenhang gilt das vollständige Dokument.
